CB
Wiedereintritt
Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist unkompliziert und kann in wenigen Schritten erfolgen. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer. Dabei sind Sie nicht an die Kirchengemeinde Ihres Wohnorts gebunden – Sie können sich ebenso an eine der kirchlichen Eintrittsstellen wenden.
Im persönlichen Gespräch erklären Sie Ihren Wiedereintritt schriftlich. Bei Kindern unter 14 Jahren übernehmen dies die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer ist der Wiedereintritt vollzogen.
Wenn Sie Ihre Taufurkunde und die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt besitzen, bringen Sie diese Unterlagen bitte zum Termin mit. Sollten die Bescheinigung des Austritts nicht mehr vorhanden sein, ist das kein Hindernis – eine formlose Erklärung, dass Sie ausgetreten sind und keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören, ist dann ausreichend.
Wenn Sie keine andere evangelische Kirchengemeinde wählen, werden Sie nach Ihrem Wiedereintritt Mitglied der Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort. Diese gehört zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und ist Teil der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Infos der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
So werde ich wieder Mitglied, wenn ich bereits getauft bin
Zum Anschauen, Rechnen und Verstehen der Kirchensteuer, ein Beitrag verschiedener Evangelischer Landeskirchen:
Kirchensteuer wirkt