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Die kirchliche Trauung

Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe durch den öffentlichen Konsens zweier Menschen begründet. Die Trauung ist ein Gottesdienst zur Segnung des Lebensbündnisses zweier Menschen, die sich im Angesicht Gottes und der Gemeinde einander versprechen." Aus: Ordnung des kirchlichen Lebens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Lebensordnung), vom 15. Juni 2013

Wer kann sich evangelisch trauen lassen?
Die evangelische Trauung ist möglich, wenn mindestens eine Person des Ehepaares der evangelischen Kirche angehört. Vor der Trauung muss die standesamtliche Eheschließung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft erfolgt sein.

Wenn aus dem Ehepaar eine Person evangelisch und die andere Person katholisch ist, dann kann die Trauung zum Beispiel als evangelische Trauung mit katholischer Mitwirkung gefeiert werden (oder natürlich auch andersherum).

Auch wenn eine Person evangelisch ist und die andere Person einer anderen Religion angehört, kann eine evangelische Trauung stattfinden, wenn beide das wünschen.

Terminfragen ...
Ob Ihr Wunschtermin möglich ist, lässt sich mit einem Anruf im Gemeindebüro klären.

Und sonst?
Alle Fragen rund um die kirchliche Trauung und die Gestaltung des Gottesdienstes sind Themen für ein Gespräch. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Pfarrerin Claudia Biester.

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