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Wiedereintritt in die Kirche

Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist einfach:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Pfarrer*in. Das kann, muss aber nicht die Pfarrer*in vor Ort sein. Es gibt auch die Möglichkeit von Eintrittstellen.
  • Sie erklären schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrer*in ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung zur Hand haben, bringen Sie diese Unterlagen bitte mit.
  • Wenn Sie keine andere evangelische Kirchengemeinde aussuchen, gehören Sie nach dem Eintritt zur evangelischen Kirchengemeinde Ihres Wohnorts. Die Evangelische Kirchengemeinde vor Ort gehört zur "Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN)" und zur "Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)".

Rechte und Pflichten der Kirchenmitgliedschaft

  • Sie können das Patenamt übernehmen
  • Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, z. B. Trauung, Bestattung
  • Sie können mit Stimmrecht an Gemeindeversammlungen Ihrer Kirchengemeinde teilnehmen. Sie können den Kirchenvorstand wählen und für den Kirchenvorstand kandidieren, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Sie können Berufe ausüben, die mit dem kirchlichen Auftrag verbunden sind und die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, wenn Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Das Pfarrbüro übernimmt die Meldung an behördliche Stellen.
  • Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet gegenüber dem Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung Ihre Kirchenmitgliedschaft anzugeben
  • Weitergehende Informationen zur Kirchenmitgliedschaft der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

Und wenn Sie nicht getauft sind, aber gerne zur Kirche gehören möchten? Bitte nehmen Sie Kontakt zur  Pfarrerin oder Kirchengemeinde auf. Informationen zur Taufe finden Sie hier.

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